Haushaltsführungsschaden

Jeder Personenschaden zieht in der Regel einen Haushaltsführungsschaden nach sich. Einen was? Einen Schadenersatzanspruch dafür, dass Sie wegen einer Verletzung Ihren Haushalt nur unter Schmerzen oder auch gar nicht selber führen können.

Nach einem schädigendem Ereignis (z.B. Unfall) sind Sie durch den schuldhaften Schädiger so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten oder er muss Wertersatz in Geld leisten. Für Ihren durch Krankheit nicht erledigten Haushalt bedeutet das, dass ein Schadenersatzanspruch meist in Geld entsteht. Alternativ kann auch die Bezahlung einer Haushaltshilfe im Raum stehen.

Wir helfen Ihnen bei Bezifferung und Geltendmachung des Haushaltführungsschadens.