Patientenrecht

Nicht immer sind es Kunstfehler der Ärzte bei der Behandlung selbst, die zu einer Verletzung des Patienten führen. Oftmals legen schon Versäumnisse bei der Aufklärung den Grundstein für einen Schaden. Aber auch Verschwiegenheitsverletzungen oder Hygienemängel, verursacht durch das Personal, können beträchtliche Nachteile für Patienten herbeiführen.

Ereignet sich ein schuldhafter Behandlungsfehler, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Hierzu gehört die Kompensation aller materiellen Nachteile, Sie haben aber auch Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

Es muss nicht immer ein Körperschaden vorliegen. Ihre Rechte als Patient werden z.B. schon dann verletzt, wenn Ihnen nicht oder nicht rechtzeitig Einsicht in die Behandlungsdokumentation gewährt wird.

Wir übernehmen für Sie im Konfliktfeld von Ärzten, Kliniken und deren Haftpflichtversicherungen die Geltendmachung und Sicherung Ihrer Ansprüche.