Schmerzensgeld

Scherzensgeld ist der imaterielle Ersatz für den zugefügten Personenschaden. Seine Höhe richtet sich nach vergleichbaren Fällen, welche in der Vergangenheit durch die Rechtssprechung zugesprochen wurde.

 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Bezifferung und Geltendmachung.