Christian Jahreiss

Christian Jahreiss ist seit 2007 von der Rechtsanwaltskammer München zur Anwaltschaft zugelassen. Zusammen mit Rechtsanwalt Raphael Stadler ist er Gründer der Kanzlei JS-Medizinrecht.

Foto: RA Jahreiss
Rechtsanwalt Christian Jahreiss

Rechtanwalt Jahreiss ist in seiner Tätigkeit breit aufgestellt. So hat er seine Erfolge schon immer im allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, aber auch im Strafrecht erzielt. Eben diese Rechtsgebiete haben allesamt ihre Schnittstellen zum Medizinrecht. Jede Arztpraxis hat Angestellte (Arbeitsrecht), einen Mietvertrag für die Geschäftsräume (allg. Zivilrecht) und leider auch nicht zahlende Privatpatienten (Forderungsmanagement). Nicht zu unterschätzen ist auch der Umstand, dass jeder physische Eingriff, auch wenn es nur eine Spritze ist, grundsätzlich eine Körperverletzung (Strafrecht) darstellt.

An diesen Schnittstellen sind die medizinrechtlichen Besonderheiten adäquat zu berücksichtigen, um eine professionelle Rechtsberatung für Ärzte und ihre Patienten zu gewährleisten. Diesen Anspruch haben wir an uns für Sie.