Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst als Rechtsgebiete das Recht der Heilberufe vom Arzt in Krankenhaus oder Praxis, der Heilpraktiker und Therapeuten, bis hin zu den Apothekern und deren Arzneimittel. Selbstverständlich ist auch der Patient, der im Mittelpunkt aller Bemühungen der Vorgenannten steht, mit seinen Rechtsbeziehungen notwendiger Teil des Medizinrechts.

Wir beraten in diesem weiten Rechtsgebiet im Wesentlichen Patienten, welche Ofer einer Fehlbehandlung geworden sind und nun die Ihnen zustehenden Rechte und Ansprüche gegen die Behandelnden und deren Versicherungen geltend machen wollen.

Arztrecht

– Arzthaftungsrecht

– Behandlungsfehler

– Kunstfehler

– private Krankenversicherung

– gesetzliche Krankenversicherung / Pflegeversicherung

– Patientenrechte

-ärztliche Kooperation

-Berufsrecht

-Berufshaftpflicht

-Gesellschaftsrecht der Heilberufe

Prüfung und Gestaltung von Verträgen

-Honorarabrechnung

-Vergütungsrecht

-Praxiskauf bzw. Übertragung heilberuflicher Praxen

-Vertragsarztrecht