Personenschaden

Das deutsche Recht unterscheidet im Schadensrecht zwischen Personen- und Sachschäden. Wo sich die die Bezifferung von beschädigten Sachen relativ einfach nach dem Wert bestimmen lässt, gegebenenfalls unter der Berücksichtigung eines Abzugs „neu für alt“, stellt sich die Bezifferung eines Personenschadens oftmals problematisch dar. Was kostet ein gebrochenes Bein? Ist das gebrochene Bein eines täglich  darauf angewiesenen Malers mehr wert, als das Bein eines sitzenden Büroangestellten?

Die Rechtsprechung ist umfangreich und unübersichtlich. Und was ist mit dem Haushaltsführungsschaden?

Die Bezifferung und Geltendmachung von Personenschäden, ob nach Unfall oder Kunstfehler zählt zu unseren Kerngebieten.