In Vorbereitung der Mandatsaufnahme, bitten wir um die Übermittlung nachstehender Daten.
Diese Daten ermöglichen uns die sachgerechte Aktenanlage und lösen keine Kosten- oder Honorarforderungen aus. Hierzu ist die ausdürckliche Mandatserteilung (Zeichnung einer Vollmacht oder Honorarvereinbaung) notwendig. Fragen Sie gerne nach.
Sämtliche Daten werden absolut vertraulich behandelt und sind durch die berufsrechtlichen Vorschriften zum Stichwort „Verschwiegenheit“ geschützt.