Für Patienten:
Wir beraten und führen Prozesse für private Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen
– Arzthaftungsrecht
– Behandlungsfehler
– Kunstfehler
– private Krankenversicherung
– gesetzliche Krankenversicherung / Pflegeversicherung
– Patientenrechte
Für Berufsträger:
Daneben sind wir für Ärzte und Heilberufe insbes. in den Bereichen
-ärztliche Kooperation
-Berufsrecht
-Berufshaftpflicht
-Gesellschaftsrecht der Heilberufe
-Prüfung und Gestaltung von Verträgen
-Honorarabrechnung
-Vergütungsrecht
-Praxiskauf bzw. Übertragung heilberuflicher Praxen
-Vertragsarztrecht
tätig.