Rechtsgebiete

Für Patienten:

Wir beraten und führen Prozesse für private Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen

 

– Arzthaftungsrecht

– Behandlungsfehler

– Kunstfehler

– private Krankenversicherung

– gesetzliche Krankenversicherung / Pflegeversicherung

– Patientenrechte

 

Für Berufsträger:

Daneben sind wir für Ärzte und Heilberufe insbes. in den Bereichen

 

-ärztliche Kooperation

-Berufsrecht

-Berufshaftpflicht

-Gesellschaftsrecht der Heilberufe

-Prüfung und Gestaltung von Verträgen

-Honorarabrechnung

-Vergütungsrecht

-Praxiskauf bzw. Übertragung heilberuflicher Praxen

-Vertragsarztrecht

 

tätig.